Elektro-Gesetz [Elektrog]

Elektroalt- und Elektronikaltgeräte nicht mehr in den Hausmüll

Regelungen zur umweltverträglichen Entsorgung von Elektroalt- und Elektronikaltgeräten

Seit dem 24. März 2006 muss Elektro- und Elektronikabfall separat entsorgt werden. Das schreibt ein neues Gesetz zur umweltverträglichen Entsorgung von Elektroalt- und Elektronikaltgeräten vor. Die Gerätehersteller müssen die getrennt gesammelten Altgeräte ordnungsgemäß entsorgen und verwerten. Ausgediente Elektrogeräte dürfen dann nicht mehr über den Hausmüll entsorgt werden.

Übrigens: Neue Elektrogeräte sind jetzt mit dem Symbol einer "durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern" gekennzeichnet, um deutlich zu machen, dass solche Geräte nicht in den Hausmüll gehören.

Für die Bremerhavener Bürger ändert sich nicht viel. Neu ist lediglich, dass die Elektro- und Elektronikgeräte aus privaten Haushalten durch das neue Gesetz nicht mehr mit dem Hausmüll entsorgt werden können.

Haushaltsgroßgeräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschinen und Elektroherde sowie Kühl- und Gefriergeräte können selbstverständlich auch weiterhin im Rahmen der Sperrmüllabfuhr abgeholt werden. Leuchtstoffröhren und andere Gasentladungslampen können auf dem Containerplatz in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden.

Bundesweit sollen pro Jahr mindestens acht Kilogramm E-Schrott pro Bundesbürger gesammelt werden. Die Getrenntsammlung und das Recycling der ausgedienten Altgeräte sind sinnvoll, weil neben zahlreichen wiederverwertbaren Bestandteilen auch gefährliche Stoffe im Elektroabfall enthalten sind.

Daher werden nun auf dem Containerplatz auch gleich fünf Container für die verschiedenen Gerätegruppen aufgestellt. Die getrennte Erfassung bereits vor Ort soll die ordnungsgemäße Verwertung der Kühl- und Gefriergeräte, der Haushaltsgroßgeräte, der Fernseher und Monitore, der Computer und PC-Geräte, der Unterhaltungselektronik und HiFi-Geräte sowie auch der Haushaltskleingeräte und elektrischen Werkzeuge sicherstellen.

Für die Bremerhavener Privathaushalte bedeutet dies:

Alle Elektrogeräte, von der Lampe bis zur Waschmaschine, müssen bei der BEG logistics GmbH auf dem Containerplatz Zur Hexenbrücke 16 abgeben werden. Die Abholung von elektrischen Großgeräten ( z.B. Kühlschränke, Waschmaschinen und Herde) mit der Sperrmüllabfuhr auf Bestellung ist und bleibt kostenfrei. Anmeldung erfolgt über die Sperrmüllabfuhr.

Für die Bremerhavener Gewerbebetriebe bedeutet dies:

Es können bis zu 15 haushaltstypische Geräte pro Anlieferung unentgeltlich auf den Containerplatz angeliefert werden. Geräte, die ausschließlich zur gewerblichen Nutzung geeignet sind, werden nicht über dieses System erfasst. Auch in diesen Fällen können wir Ihnen einen geeigneten Entsorgungsweg anbieten. Sprechen Sie uns an!

Gewerbebetriebe , die mehr als 15 Geräte oder mehr als 20 Leuchtstoffröhren abgeben wollen, müssen dies vorher bei der BEG logistics GmbH unter der Telefonnummer 0471 / 186-560 anmelden.


Rückfragen an:
BEG Logistics
Zur Hexenbrücke 16
27570 Bremerhaven
Abfallberatung: 0471/186-555
E-Mail: dispo@beg-bhv.de

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