Der Umwelt zu liebe

Die geografische Lage der Stadt Bremerhaven an sich, die Höhenlage und die Bodenverhältnisse
des Stadtgebietes sowie die besonderen wasserwirtschaftlichen Bedingungen des Gezeiteneinflusses erfordern
eine gesicherte schadlose Ableitung überschüssigen Wassers sowie die Aussperrung schädlicher
Hochwässer. Zu diesem Zwecke betreiben die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven rd. 50 km Gewässer
einschl. der entsprechenden Anlagen wie Schöpfwerke, Staue und Durchlässe.
Diese Gewässer
sind eingebettet in ein weitverzweigtes Netz von kleineren Gräben.Gleichrangig neben der Aufgabe der
schadlosen Ableitung von Überschusswasser stellen die Gewässer als Teil von Natur und Landschaft
den Lebensraum für Flora und Fauna und dienen als weitverzweigtes Versickerungsbecken zur Anreicherung
des Grundwassers.

Zur Erhaltung dieser Funktionen müssen die Gewässer unterhalten werden, d. h. in unterschiedlichen
Zeitabständen müssen Ablagerungen, Verkrautung und Uferbewuchs aus dem Grabenprofil entfernt
werden. Die Verpflichtung, der Umfang und die Zielsetzungen von Gewässerunterhaltungsmaßnahmen
ergeben sich aus der Wassergesetzgebung, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bremischen Wassergesetz.
Unterhaltungsarbeiten an Gewässern stellen im Sinne des Naturschutzgesetzes unter bestimmten Bedingungen
Eingriffe in Natur und Landschaft dar. Insbesondere der Zeitpunkt der Ausführung in Abhängigkeit
vom Lebensrhythmus von Fauna und Flora wird in Abstimmung mit der Wasserbehörde und der Naturschutzbehörde
festgelegt.

Zur Erhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes gehört die Reinigung, die Räumung, die
Freihaltung, der Schutz und die Unterhaltung des Gewässerbetts.

Zur Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustandes gehört ferner die Unterhaltung der Ufer, die
erforderlich ist, um einer Behinderung des Wasserabflusses durch Uferabbrüche vorzubeugen.
Weiterhin erfolgten nachstehend aufgeführte Serviceleistungen für andere
städtische Ämter:

Unterhaltung von 82 Wegeseitengräben
(51 km Räumlänge)

Unterhaltung der Entwässerungseinrichtungen an
den freien Strecken der B 71 und B 212