Rückstausicherheit

Unter bestimmten Bedingungen kann jeder Kanal mal voll sein

Heftige Regenfälle lassen den Wasserspiegel im Misch- wie auch im Regenwassersystem stark ansteigen. Es droht der Rückstau, der allerdings auch durch Verstopfungen in den Kanälen hervorgerufen werden kann.

Animation Rückstausicherheit


Da sämtliche Kanalabzweigungen offen miteinander verbunden sind, verteilt sich beim Rückstau das Wasser gleichmäßig in allen Kanälen und Räumen (Schächte), die es ungehindert erreichen kann. Das Abwasser, das eigentlich zur Kläranlage fließen soll, staut sich auch im Grundstücksleitungssystem. Dieser Rückstau kann zu Überschwemmungen in Kellern führen. Nämlich dann, wenn die Räume Abflüsse haben, oder auf dem Grundstück Revisionsschächte sind, die tiefer liegen als die Rückstauebene (Straßenoberkante), und wenn diese Verbindungen zum Kanalnetz ungesichert sind.

Doch weder starke Niederschläge noch Kanalverstopfungen oder Kanaldefekte müssen dazu führen, dass sich Kellerräume in Abwassergruben verwandeln.

Vom Rückstau bedrohte Häuser können geschützt werden. Sie müssen sogar! So bestimmt es das Entwässerungsortsgesetz der Seestadt Bremerhaven. (EWOG).

Rückstausicherheit


Das EWOG beschreibt bei der Entwässerung von Flächen, Räumen oder Anlagen, die unterhalb der von der Stadt bestimmten Rückstauebene liegen, eine automatisch arbeitende Hebeanlage vor. Anstelle einer Hebeanlage ist eine Absperrvorrichtung gegen Rückstau (DIN 1997) nur zulässig, wenn die Entwässerung des Grundstücks während eines Rückstaues hinreichend gesichert ist und wenn sich ein Rückstau im Falle des Versagens einer Absperrvorrichtung nur unerheblich nachteilig auf das Grundstück auswirken kann. Dieses gilt nicht, wenn von einem Rückstau Wohnräume, gewerblich genutzte Räume oder Lagerräume für Lebensmittel oder andere wertvolle Güter betroffen werden können.

Die Stadt haftet nicht für die Rückstaufolgen. Sie ist von Ansprüchen Dritter freizuhalten. Die Freistellung zugunsten der Stadt ist als Grunddienstbarkeit oder anderweitig öffentlich rechtlich zu sichern.

Die genannten Einrichtungen sind auch entsprechend zu bedienen und regelmäßig zu warten.
Navigation
Hilfsnavigation